Wem muss ich Zutritt zu meinem Kleingarten/meiner Parzelle gewähren?

 

 

Dem Vorsitzenden, einem von ihm beauftragten oder der bereichsleitenden Person sowie Beauftragten von Behörden ist der Zutritt zum Garten, nach Ankündigung, zu gestatten.

 

 

Bei erkennbaren oder vermuteten Störungen oder Unregelmäßigkeiten (z. B. Schäden an der Wasserleitung, Einbruch) ist der Zutritt auch in Abwesenheit der betreffenden Kleingärtnerin/des betreffenden Kleingärtners gestattet.

 

 

Wann darf ich meine Hecken (nicht) schneiden?

 

 

Hecken sind ordnungsgemäß zu pflegen und unter Beachtung des Vogelschutzes zu schneiden. Der Pflege- oder Formschnitt ist über die gesamt Gartensaison möglich.

 

 

Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze".

 

 

Wer ist für die Pflege des Weges vor meinem Garten verantwortlich?

 

 

Jede Pächterin/jeder Pächter hat die an den eigenen Garten grenzenden Wege bis zur Mitte zu pflegen.

 

 

Ist das Füttern von fremden Katzen in der Kleingartenanlage erlaubt?

 

 

Das Füttern von fremden Katzen ist in der Kleingartenanlage untersagt.

 

 

Wie verhält es sich mit Katzen und Hunden in der Kleingartenanlage?

 

 

Hunde und Katzen, die sich zeitweilig mit der Kleingärtnerin/dem Kleingärtner in der Gartenanlage befinden, dürfen, unabhängig von der Art und Größe, nicht frei auf Wegen und Plätzen herumlaufen. Es gilt der Leinenzwang. Sie sind von Spielplätzen fernzuhalten.

 

 

Verunreinigungen durch Kot sind durch die Tierhalterin/den Tierhalter sofort zu entfernen. Verstöße gegen die Regeln können zum Platzverweise der Tiere aus der Kleingartenanlage führen.

 

 

Das Errichten eines Hundezwingers ist nicht gestattet.

 

 

Die Unterbringung von Hunden und Katzen in Abwesenheit der Pächterin/des Pächters oder seiner Angehörige ist untersagt.

 

 

Darf ich meine Drohne in der Kleingartenanlage steigen lassen?

 

 

Die Benutzung von fremdgelenkten Flugobjekten ist innerhalb der Kleingartenanlage verboten.

 

 

 

Darf ich Kleintiere (z. B. Hühner, Gänse) in meinem Garten halten/züchten?

 

 

Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Die Kleintierhaltung sowie die Kleintierzucht ist nicht gestattet.

 

 

 

Ist es möglich, ein Kleingewewächshaus/einen Frühbeetkasten aufzustellen?

 

 

Nach Zustimmung des Vorstandens, darf ein freistehendes Kleingewächshaus bzw. Frühbeetkasten errichtet werden.

 

 

Das Gewächshaus darf dabei eine maximale Fläche von 12 m² oder aber 3% der Gartenfläche nicht überschreiten. Die Höhe ist auf maximal 2,5 m begrenzt.

 

 

Zudem ist ein Grenzabstand von mindestens 1 m zur benachbarten Parzelle einzuhalten. Im Falle eine zweckfremden Nutzung, sind Geweächshäuser wieder zu entfernen.

 

 

 

Ich möchte einen Pool/ein Kinderplanschbecken im Garten aufstellen. Was muss ich beachten?

Die Schwimmbecken dürfen die Größe von 1,5 m Durchmesser und eine Höhe von 0,5 m nicht überschreiten.
Dies entspricht einem Volumen von 0,88 m³. Die verwendete Wassermenge sollte maximal 700 Liter betragen.

 

Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.