Gartenordnung

 

Zum Thema Ruhe

 

Folgender Beschluss ist seit der Mitgliederversammlung vom 01.02.2020 gültig;

 

 

Einhaltung von Ruhe

 

  1. Der Kleingärtner ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei sich und seinen Angehörigen und Gästen zu achten.
  2. Jegliche den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschbelästigung hat zu unterbleiben. Feierlichkeiten sind im nachbarschaftlichen Einvernehmen durchzuführen.

        Der Samstag-Nachmittag gilt neben den Sonn- und Feiertagen als besonders schutzwürdig.

Hier ist die Nutzung von und motorbetriebenen, lärmverursachenden Werkzeugen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

* für Sonn- und Feiertagen gilt das Betriebsverbot für lärmverursachende Werkzeuge   

               von 00.00 – 24.00 Uhr

 

        * lärmverursachende Werkzeuge, Geräte und Rasenmäher ist die Nutzung

             Montag – Freitag        

    

   von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr

             Samstag    

 

                             von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr 

                  gestattet.

        * für Geräte mit Benzinmotor gilt weiterhin die Festlegung Betriebsverbot

                          von 17.00 - 09.00 Uhr und 12.00 - 15.00 Uhr

        * Diese Einschränkungen gelten vom 1. Mai bis zum 15. September eines jeden Jahres.

             Auch bei zugestimmten Baumaßnahmen sind die Ruhezeiten einzuhalten.

  1. Phonogeräte sind nur in solcher Lautstärke zu betreiben, dass es zu keiner Belästigung der Nachbarn kommt.

 

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz

ist die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten.