Gartenordnung
Zum Thema „Ruhe“
Folgender Beschluss ist seit der Mitgliederversammlung vom 01.02.2020 gültig;
Einhaltung von Ruhe
- Der Kleingärtner ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei sich und seinen Angehörigen und Gästen zu achten.
- Jegliche den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschbelästigung hat zu unterbleiben. Feierlichkeiten sind im nachbarschaftlichen Einvernehmen durchzuführen.
Der Samstag-Nachmittag gilt neben den Sonn- und Feiertagen als besonders schutzwürdig.
Hier ist die Nutzung von und motorbetriebenen, lärmverursachenden Werkzeugen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
* für Sonn- und Feiertagen gilt das Betriebsverbot für lärmverursachende Werkzeuge
von 00.00 – 24.00 Uhr
* lärmverursachende Werkzeuge, Geräte und Rasenmäher ist die Nutzung
Montag – Freitag
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
gestattet.
* für Geräte mit Benzinmotor gilt weiterhin die Festlegung Betriebsverbot
von 17.00 - 09.00 Uhr und 12.00 - 15.00 Uhr
* Diese Einschränkungen gelten vom 1. Mai bis zum 15. September eines jeden Jahres.
Auch bei zugestimmten Baumaßnahmen sind die Ruhezeiten einzuhalten.
- Phonogeräte sind nur in solcher Lautstärke zu betreiben, dass es zu keiner Belästigung der Nachbarn kommt.
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
ist die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten.